Schule

Die Klassenlehrerin war im Gespräch mit mir sehr aufgeschlossen und hat zugesichert, mit mir zusammenzuarbeiten. Sie wollte, dass ich ihr Tipps für den Unterricht gebe.

Geben Sie ihr doch die Quick Reference Map (QRM), eine Kurzübersicht zu den Themen Legasthenie, LRS, Dyskalkulie, Rechenschwäche. Da sind viele Tipps für Lehrer enthalten und diese wurde auch dafür geschaffen. Hier zum Herunterladen und selbst ausdrucken: www.legasthenie-lrs-dyskalkulie.com Die QRM in Printform kann im EÖDL-Onlineshop zum Selbstkostenpreis bestellt werden: https://shop.legasthenie.com/promo

Mir ist schon passiert, dass meine Diagnose bezüglich Legasthenie von Lehrern überhaupt nicht ernst genommen worden ist. Wie kann ein Lehrer so wenig Interesse an dem ihm anvertrauten Kindern zeigen?

Das ist sicherlich ein sehr schwerwiegendes Problem. Nur ausreichende Information und Argumentation kann dagegen helfen. Manche Lehrer blocken auch nur ab, weil Sie über das Thema leider nichts wissen. Sehr viel Aufklärung ist daher noch notwendig! Der EÖDL stellt Ihnen dazu viele ausgearbeitete Materialien zur Verfügung, die Sie in Ihrer Aufklärungsarbeit verwenden können, z.B. die QRM (Quick Reference Map), den Folder oder die DVD-Rom „Legasthenie & Dyskalkulie V“. Diese Materialien können Sie über den Promoshop https://shop.legasthenie.com/promo zu den tatsächlichen Produktionskosten und Versandkosten bestellen, es wird Ihnen nichts aufgeschlagen!

Kann man mit dieser Ausbildung als Trainer an Schulen arbeiten?

Das österreichische Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur hat als Beantwortung auf unsere ins Parlament eingebrachte Bürgerinitiative, bezüglich dem Einsatz von Spezialisten auf pädagogisch-didaktischer Ebene in österreichischen Schulen am 27. Juni 2007 klar festgestellt: „Kenntnisse, die im Rahmen von anderen als im (hoch-)schulischen bzw. universitären Bereich angesiedelten Aus-, Fort- und Weiterbildungen erworben worden sind, können sofern sie gleichwertig sind, natürlich von der den Einsatz der spezifischen Förderkräfte planenden regionalen Schulaufsicht ebenfalls anerkannt werden.“ Demnach kann also von den Schulverantwortlichen selbst entschieden werden, welche Spezialisten zum Einsatz kommen, damit sowohl eine Feststellung auf pädagogischer Ebene als auch eine Förderung im Rahmen der Intensivierung der schulischen Interventionen  das Verständnis für die Problematik, die damit verbundene ausreichende Rücksichtnahme, spezielle Förderkurse, Unterstützung durch LehrerInnen mit speziellen Qualifikationen, nur wenn erforderlich, schulpsychologische und/oder fachärztliche Unterstützung – gesichert ist.

Es gibt so viele Lehrer, die auch in der Schule positiv bei Schüler mit Lernschwierigkeiten wirken, könnte man nicht über einige berichten?

Wir berichten über Erfolge aus der Praxis sehr gerne! Alle diplomierten Legasthenietrainer, Dyskalkulietrainer, Lerndidaktiker sind aufgerufen, derartige Artikel aus der Praxis zu verfassen und diese uns für eine Veröffentlichung auf den diversen Blogs der Legasthenieverbände zuzusenden.

Über die Beurteilung von legasthenie-bedingten Fehlern herrscht bei Lehrern große Unsicherheit. Wie soll ich damit umgehen?

Wichtig ist, dass Lehrer über das Thema „Legasthenie“ genügend Wissen haben, um eine differenzierte Beurteilung durchführen zu können. Sie müssen das Phänomen der Legasthenie verstehen und die Reaktionen der Kinder richtig deuten können. Ein grundsätzliches Verständnis für legasthene Kinder ist notwendig, aber unbedingt auch eine gezielte Förderung. Die Zusammenarbeit zwischen Betroffenen, Lehrern, Trainer und Eltern ist eine unbedingte Voraussetzung für das Gelingen einer Förderung. Im Schulgesetz sind ausdrücklich Möglichkeiten enthalten, die eine differenzierte Beurteilung von Schülern ermöglichen. Welche gesetzlichen Regelungen in Österreich zur Verfügung stehen, damit Lehrer/innen innerhalb des Schulunterrichts eine Legasthenie berücksichtigen können: Unter http://www.legasthenie.biz/Broschuere_Lesen_Lernen.pdf finden Sie die Broschüre „lesen und schreiben lernen“ mit Richtlinien für den Umgang mit LRS/legasthenen Kindern, die in ganz Österreich Anwendung finden können, da sie auf Bundesgesetzen beruhen. Generell kann gesagt werden, dass es sich nur um Empfehlungen handelt. Lehrer/innen sind in keinster Weise dazu verpflichtet, sich an diese zu halten und eine Legasthenie zu anzuerkennen. Demnach ist es jedem Lehrer selbst überlassen ist, eine Legasthenie zu berücksichtigen oder nicht, egal ob ein Gutachten (egal welche Art von Gutachten) vorliegt oder nicht. Hervorzuheben ist der §16(1) der Leistungsbeurteilung, dieses Bundesgesetz findet in allen Bundesländern Schulstufen/-formen übergreifend Anwendung. Dort wird in der Beurteilung von schriftlichen Arbeiten die Schreibrichtigkeit an vierter (4.) und letzter Stelle geführt. Der/die Lehrer/in hat also in der Beurteilung die Möglichkeit, dem Inhalt, dem Ausdruck und der Sprachrichtigkeit den Vorzug zu geben, schlechte Leistungen in der Schreibrichtigkeit können demnach durch gute Leistungen in den anderen Bereichen ausgeglichen werden. Es ist deshalb von großem Vorteil für den/die diplomierte/n Legasthenietrainer/in, dass er/sie um den § 16(1) des Leistungsbeurteilungsgesetzes bescheid weiß. Denn dieser § ist das einzige Mittel im österreichischen Schulgesetz, der zwar nicht spezifisch für legasthene Kinder geschaffen wurde, aber dennoch für wohlwollende Lehrer eine Rückendeckung bei der Benotung darstellt.

Wird im Zeugnis vermerkt, dass ein Schüler legasthen ist?

In Österreich gibt es dafür keine gesetzlichen Voraussetzungen. Vermerkt wird nur ein sonderpädagogischer Förderbedarf. Bei einem intelligenten legasthenen Kind ist dieser aber abzulehnen. In Deutschland gibt es solche Vermerke, doch wird dies von Bundesland zu Bundesland verschieden gehandhabt. Es empfiehlt sich, die gesetzlichen Grundlagen seines Arbeitsraumes zu kennen.

Werden Trainings- bzw. Förderstunden von den deutschen Jugendämtern bezahlt?

Es hat sich gezeigt, dass die Jugendämter völlig unterschiedliche Vorgehensweisen bei der Bezahlung von Trainings- bzw. Förderstunden von diplomierten Legasthenietrainern, Dyskalkulietrainern und Lerndidaktikern haben. In vielen Orten ist eine Kostenübernahme möglich. Hier ist auch ein vom Trainer erstelltes pädagogisches Gutachten völlig ausreichend. Manche Jugendämter vergeben aber überhaupt keine Förderstunden an pädagogisch-didaktisch ausgebildete Spezialisten, sondern nur an Psychologen und Psychotherapeuten. Eine einheitliche Regelung gibt es nicht.